Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte stehen dir als Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe oder Ablieferung der Sache (Erhalt des Produktes) zu. Innerhalb des ersten Jahres nach Kauf oder Übergabe der Ware, wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Du brauchst in diesem Fall keinen Beweis erbringen, dass der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war.
Tritt ein Mangel erst nach mehr als einem Jahr auf, musst du nachweisen, dass dieser Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.
Die gesetzliche Gewährleistung schließt Verschleißteile nicht ein. Die Gewährleistung schließt mutwillig beschädigte oder nicht sachgerecht behandelte Ware aus.
Solltest du hierzu Fragen haben, so steht dir unser Kundenservice gerne zur Seite.